Treuhandstiftungen
Eine Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie wird durch einen Vertrag zwischen einem Stifter und einem Treuhänder errichtet. Der Treuhänder übernimmt die Organisation und Verwaltung. Die Treuhandstiftung muss nicht, kann aber einen Vorstand haben. Sie verfügt über eine Satzung, trägt einen eigenen Namen und hat einen bestimmten Zweck.